Gebührenordnung
Beitrags-und Gebührenordnung des Kleingartenvereins
„ Zur Erholung“ e.V. Weißenfels
vom 23.03.2019, geändert am 29.04.2023
Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die Mitglieder/Pächter nachvollziehbar zu gestalten, hat die Mitgliederversammlung am 23. März 2019 auf der Grundlage bisheriger Einzelbeschlüsse die folgende Beitrags-und Gebührenordnung beschlossen und in der Mitgliederversammlung am 29. April 2023 geändert.
I. Pacht :
Pachthöhe : 0,10 Euro je qm Fläche des Kleingartens und Pachtjahr
Fälligkeit : bis zum 31.01. eines jeden Pachtjahres Einzahlung/Überweisung auf Vereinskonto
Anteil. Pacht : Beginnt oder endet der Pachtvertrag im Laufe eines Pachtjahres, ist für die vollen Kalendermonate anteilige Pacht zu zahlen. Die jeweilige Fälligkeit bestimmt der Vorstand.
Berechnung : Jahrespacht ./. 12 X anteilige Pachtmonate
II. Umlage der Mitglieder- Unfall-und Haftpflichtversicherung :
Höhe : 2,89 Euro je Kalenderjahr und Kleingarten; auch bei Beginn/Ende der
Mitgliedschaft im Laufe des Jahres
Fälligkeit : Zusammen mit der Jahrespacht; bei Mitgliedschaftsbeginn im Laufe des Jahres eine Woche nach Mitteilung über die Vereinsaufnahme.
III. Kaution (Sicherheitsleistung) für Ansprüche des Vereins bei Pachtende:
Höhe : 100,00 Euro
Für Kleingarten-Pachtverträge, die ab 30.04.2023 geschlossen werden, beträgt die Kaution 200,00 Euro.
Fälligkeit : Zahlung bei Übergabe des Kleingartens
Die weiteren Bedingungen legt der erweiterte Vorstand im Kleingarten- Pachtvertrag fest.
IV. Mitgliedsbeitrag :
Höhe : 35,00 Euro je Kalenderjahr ( Geschäftsjahr des Vereins ),
ab 2020 : 38,00 Euro je Kalenderjahr
ab 2024 : 47,00 Euro je Kalenderjahr
Bei Aufnahme in den Verein im Laufe eines Jahres beträgt der Mitgliedsbeitrag
anteilig 1/12 des Jahresbeitrages je vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft .
Fälligkeit : Jahresbeitrag zusammen mit der Jahrespacht
Anteiliger Beitrag binnen einer Woche nach Mitteilung über die Vereinsaufnahme. Sind Mitglieder gemeinsame Pächter eines Kleingartens ist der Mitgliedsbeitrag nur einmal zu zahlen. Sie haften dafür gemeinsam.
V. Pflichtstunden ( Gemeinschaftsarbeit ) :
Anzahl : 8 Stunden je Pachtjahr und Kleingarten
Abgeltung nicht geleisteter Pflichtstunden : 12,00 Euro je Stunde,
ab Pachtjahr 2023 : 25,00 Euro je Stunde
Fälligkeit : nach Geltendmachung und Terminsetzung durch den Vorstand
Befreiung : 1. ab Vollendung des 80sten Lebensjahres; erstmals im Jahr, in dem dies eintritt
Bei gemeinsamen Pächtern eines Kleingartens gilt dies, sobald der erste das 80ste Lebensjahr
erreicht hat.
2. Der erweiterte Vorstand darf im Einzelfall beim Abschluss eines Pachtvertrages unter
bestimmten Umständen ( z.B. vernachlässigter Gartenzustand ) die Befreiung für ein Jahr
vornehmen.
VI. Mahngebühren :
1. Mahnung rückständiger Geldforderungen und sonstiger Leistungen :
- je Mahnung mit einfachen Brief : 5,00 Euro
- bei Zustellungen ( Einwurf oder Übergabe-Einschreiben ) zuzüglich Portokosten
2. Abmahnungen von Pflichtverletzungen :
5,00 Euro je Abmahnschreiben zzgl. Portokosten bei Zustellungen
Fälligkeit : mit Zugang der Mahnung bzw. Abmahnung
VII. Strom –und Wasserversorgung :
1. Grundpreis Strom je Anschluss : 2,00 Euro je Abrechnungsjahr
2. Grundpreis Wasser je Anschluss : 12,00 Euro je Abrechnungsjahr
3. Unterhaltungsrücklage Strom / Wasser : je 7,00 Euro je Anschluss und Abrechnungsjahr
4. Der individuelle Verbrauch an Strom und Wasser wird mit dem vom Versorger
vorgegebenen Verbrauchspreis abgerechnet.
5. Bei unentschuldigter Nichtanwesenheit zur angekündigten Ablesung wird für die
Abrechnung folgender Verbrauch angesetzt :
- Strom : 130 kWh
- Wasser : 10 Kubikmeter
Ferner ist ein Zuschlag von 20,00 Euro zu zahlen.
6. Fälligkeit: ( Punkt 1 bis Punkt 5 ) : 14 Tage nach Ablesung und Abrechnung
7. Beiträge für Anschlussleistungen:
- Anschluss/Verplombung Wasseruhr : 5,00 .Euro
- Anschluss/Verplombung Stromzähler : 5,00 .Euro
- Zuschlag bei Wiederanschluss einer getrennten Versorgung : 15,00 Euro
Für zerstörte, beschädigte oder fehlende Verplombungen von Wasserzählern, die nicht selbständig von den betreffenden Pächtern dem Vorstand angezeigt werden, wird für die erneute Verplombung ein Zuschlag von 50,00 Euro erhoben.
Fälligkeit: vor Ausführung der Leistung in bar


